FAQ

1. Schulplatzzuweisung

Schüler*innen ohne bisherigen Förderstatus
Der Zugang zu einer Förderschule im Land Brandenburg erfolgt über einen Zuweisungsbescheid.
Dieser wird durch das Staatliche Schulamt Neuruppin erstellt.
Zuvor wird ein durch die sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle im Rahmen eines
Förderausschussverfahrens ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, in dem
a) über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt und
b) über den Lernort
entschieden wird.
Für das Förderausschussverfahren wird ein Antrag entweder durch die Eltern/ Sorgeberechtigten
oder die Schule gestellt.
Eine direkte Anmeldung an unserer Schule ist nicht möglich.

Wechsel von einer anderen Förderschule Lernen
Sollte Ihr Kind bereits einen Förderschwerpunkt „Lernen“ haben und eine andere Förderschule
„Lernen“ besuchen, ist ein vereinfachtes Förderausschussverfahren ebenfalls über die
sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle möglich.

Wechsel vom Gemeinsamen Unterricht
Auch wenn Ihr Kind bereits einen Förderstatus „Lernen“ hat, muss ein erneutes Förderausschussverfahren
beantragt werden, um den Wechsel an eine Förderschule zu ermöglichen.

Gerne ermöglichen wir einen persönlichen Schulbesichtigungstermin.

Die sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle ist hier erreichbar…

2. Schülerbeförderung

Eltern/ Sorgeberechtigte neuer Schüler*innen erhalten für das neue Schuljahr eine Informationsmappe,
in der alle Vordrucke für die Schülerbeförderung enthalten sind.

Schülerjahreskarte Oberhavel Verkehrgesellschaft mbH (OVG)
Eltern/ Sorgeberechtigte neuer Schüler*innen reichen den Antrag bei der Schule ein, da
dieser von der Schule bestätigt werden muss. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an
den Schulträger weitergeleitet. Ein aktuelles Passbild der Schüler*in ist hinzuzufügen (siehe
Antrag)!

Schüler*innen mit einem bestehenden Schulverhältnis erhalten die entsprechenden Anträge
im laufenden Schuljahr über die Klassenlehrkräfte. Auch hier muss die Bearbeitung über das
Sekretariat erfolgen.

Schülerspezialverkehr
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein/e Schüler*in auch mit dem Schülerspezialverkehr in die Schule und wieder nach Hause gebracht werden. Dazu muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt und wieder an die Schule zurückgegeben werden (spezielle Nachweises. Antrag). Die Bestätigung durch die Schule muss auch hierbei vorliegen. Der Schülerspezialverkehr wird durch den Schulträger bis auf einen minimalen Kostenbeitrag durch den Schulträger finanziert.

3. Mittagsversorgung

Eine Mittagessenversorgung ist in der Schule möglich. Ein Antrag / Vertrag ist über das Sekretariat erhältlich.
Das Catering erfolgt durch die Firma:

Z & L GmbH & Co. KG
Abrechnung Schul-/Kitaessen
Junckerstraße 10
16816 Neuruppin
Fon: 03391- 86 99 000
Fax: 03391- 65 90620
Zl-schule-kita@t-online.de

Eltern/ Sorgeberechtigte erhalten eine Informationsmappe, in der alle Vordrucke für die
Schulspeisung enthalten sind, so auch den vom Essenanbieter unterschriebenen Vertrag zur
Schulspeisung. Diesen Vertrag können die Eltern dem Essenanbieter selbst zuschicken oder
dem Sekretariat übermitteln. Geht der Vertrag über das Sekretariat, wird dem Essenanbieter
eine Ausfertigung zugestellt und das Original in der Schülerakte abgelegt.

Für Eltern/SB, die Bildung und Teilhabe beziehen, hat das Sekretariat den entsprechenden
Vordruck bereits vom Essenanbieter unterschrieben zur Hand und wird diesen wie v. g. ebenfalls
austeilen.

Speisepläne werden, sofern hier bekannt den Eltern/SB der neuen Schüler ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die Bestellungen und Abbestellungen erfolgen ausschließlich über die Eltern. Während des Schulbetriebes können die SuS die Bestellungen bei der Essenausgabekraft abgeben, bei der sie dann auch die jeweils aktuellen personifizierten Speisepläne bekommen.

4. Schulabschlüsse

Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ haben drei verschiedene Möglichkeiten,
die Schule zu beenden:

Abschlusszeugnis
Die Schüler*innen zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens ausreichende
Leistungen. Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese
ausgeglichen werden.

Dem der Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
Die Schüler* werden ab der Klassenstufe 9 , spätestens ab der Klassenstufe 10 nach dem
Rahmenlehrplan der Sekundarstufe I unterrichtet. Geeignete Schüler*innenn werden durch
die Klassenkonferenz vorgeschlagen und auf Grund ihrer Leistungen, der Anstrengungsbereitschaft und des Durchhaltevermögens zu Beginn des Schuljahres ausgewählt. Sie erhalten in Klassenstufe 9 und 10 leistungsdifferenzierten Unterricht in Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
Sie zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens befriedigende Leistungen.
Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese ausgeglichen
werden.

Abgangszeugnis
Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten
ein Abgangszeugnis der Förderschule. Dies betrifft auch Schüler*innen, die die Schule zum
Ende der 9. Klasse mit 10 Schulbesuchsjahren verlassen.

5. Handynutzung

Die Handynutzung ist sowohl in der Schulordnung als auch in der Handy- Nutzungsordnung
geregelt.
Grundsätzlich ist die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Handy
ist ausgeschaltet in der eigenen Tasche zu verwahren.

6. Rollstuhleignung

Die Schule verfügt über einen rollstuhlgerechten Zugang über die Bernauer Straße mit einem
Rollstuhllift für die Außentreppe, über einen Aufzug im Hauptgebäude sowie eine rollstuhlgerechte Toilette. Das Modul ist ebenerdig und damit rollstuhlgerecht; die Sporthalle ist mit einem Rollstuhl über eine kleine Rampe zu erreichen.

7. Schülerausweis / Schulbescheinigung

Der Schülerausweis kann im Sekretariat mit Abgabe eines aktuellen Passbildes (nicht älter als zwei Jahre) beantragt werden. Bei einer beantragten Verlängerung der Gültigkeit des Schülerausweises wird die Aktualität des Passbildes überprüft und gegebenenfalls muss dieses erneuert werden Eine Verlängerung erfolgt jeweils um ein Schuljahr.

Eine Schulbescheinigung wird bei Bedarf vom Sekretariat ausgestellt.

8. Schulbuchkostenerstattung

Einen Antrag auf Erstattung der Schulbuchkosten mit entsprechenden Schulbuchzettel reicht das Sekretariat aus. Diesen Antrag reichen die Eltern/ Sorgeberechtigten zu Schuljahresbeginn zusammen mit dem Original-Kaufbeleg und dem ALG-II-Bescheid im Sekretariat ein. Der ALG-II-Bescheid muss den Namen der/die Schüler*in enthalten sowie den Bewilligungszeitraum August des jeweiligen Haushaltsjahres, z. B. August 2022. Der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen Anlagen wird von der Schule an den Schulträger weitergereicht. Fehlende Unterlagen oder nicht korrekt bzw. unvollständig ausgefüllte Anträge werden vom Sekretariat über die Klassenlehrkräfte an die Eltern ggf. zurückgegeben bzw. Unterlagen nachgefordert.

Eltern/Sorgeberechtigte bereits zugewiesener Schüler*innen bekommen den Antrag mit
Schulbuchzettel im laufenden Schuljahr und können diesen ebenfalls mit Beginn des neuen Schuljahres im Sekretariat abgeben.

Sämtliche notwendige Kopien fertigt das Sekretariat gern während der Sprechzeiten an.

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